Regalsysteme
DIN EN 15512 und Brandschutz für Hochregallager in Bayern, ein Leitfaden
DIN EN 15512: Der Leitfaden für Hochregallager in Bayern erklärt Brandschutz, Bayerische Bauordnung und DGUV Regel 108-007 im Zusammenspiel.
Das Wichtigste auf einen Blick
- DIN EN 15512 legt die Anforderungen an ortsfeste Regalsysteme aus Stahl fest.
- In Bayern verlangt die Bayerische Bauordnung für Hochregallager ein Brandschutzkonzept.
- Die DGUV Regel 108-007 ergänzt den Arbeitsschutz für Lagereinrichtungen und -geräte.
- Planer in Deutschland müssen Norm, Landesrecht und Unfallverhütungsvorschriften zusammenführen.
- Ein Praxisbeispiel aus Nürnberg zeigt, wie ein bayerisches Hochregallager die Vorgaben umsetzt.
Bayerische Bauordnung und Brandschutz für Hochregallager
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt, wann ein Hochregallager als Gebäude oder Sonderbau gilt. Entscheidend sind Höhe, Grundfläche und Nutzung. Ab bestimmten Schwellenwerten verlangt die BayBO ein Brandschutzkonzept. Dieses Konzept muss von einem qualifizierten Fachplaner erstellt werden.
Hochregallager in Bayern erreichen oft Höhen von über 30 Metern. Damit fallen sie häufig unter die Sonderbauvorschriften. Die BayBO fordert dann unter anderem ausreichende Rettungswege, Brandabschnitte und Löschanlagen. Die genauen Anforderungen hängen vom Einzelfall ab.
Für Betreiber bedeutet das: Schon in der Planungsphase ist die Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde entscheidet auf Basis der BayBO und weiterer Vorschriften. Ein Brandschutzkonzept ist dabei kein einmaliges Dokument, sondern fortzuschreiben.
Die Bayerische Bauordnung ist Teil des Bauordnungsrechts der Länder. In Deutschland gibt es keine einheitliche Bauordnung, sondern 16 Landesregelungen. Wer in Bayern baut, muss die bayerischen Vorgaben kennen. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg haben eigene Regelungen.
Für Hochregallager kommt neben der BayBO auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) des Bundes ins Spiel. Sie regelt Mindestanforderungen an Arbeitsstätten. Dazu gehören Fluchtwege, Beleuchtung und Raumtemperatur. Die ArbStättV gilt in ganz Deutschland.
DIN EN 15512: Anforderungen an ortsfeste Regalsysteme aus Stahl
Die DIN EN 15512 ist die zentrale Norm für ortsfeste Regalsysteme aus Stahl. Sie legt Anforderungen an die Tragfähigkeit, Stabilität und Gebrauchstauglichkeit fest. Die Norm gilt für Regale, die im Lager dauerhaft installiert sind. Dazu zählen auch Hochregallager.
Ein Kernpunkt der DIN EN 15512 ist die Berechnung der Regalstruktur. Sie berücksichtigt Lasten aus Lagergut, Eigengewicht und Verkehr. Auch horizontale Einwirkungen wie Anprall müssen nachgewiesen werden. Die Norm definiert Sicherheitsbeiwerte und Prüfverfahren.
Für Planer und Betreiber in Bayern ist die Norm verbindlich, sobald sie im Bauvertrag oder in der Genehmigung referenziert wird. Eine Übersicht zu Normen und Standards bietet die DIN-Webseite unter Normen & Standards.
Die Norm ersetzt nicht die bayerischen Bauvorschriften, sondern ergänzt sie. Sie stellt sicher, dass die Regalstruktur selbst standsicher ist. Brandschutztechnische Anforderungen bleiben davon unberührt.
Die DIN EN 15512 ist Teil des europäischen Normenwerks. Sie wurde vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) erarbeitet. In Deutschland wird sie vom DIN übernommen. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) begleitet die Normung im Fachverband Fördertechnik.
Für Betreiber in Deutschland bedeutet die Norm Planungssicherheit. Eine normgerechte Auslegung erleichtert die Genehmigung und senkt das Haftungsrisiko. Bei Schäden kann die Einhaltung der Norm als Nachweis dienen.
DGUV Regel 108-007 für Lagereinrichtungen und -geräte
Die DGUV Regel 108-007 konkretisiert den Arbeitsschutz für Lagereinrichtungen und -geräte. Sie gilt für alle Beschäftigten, die mit Regalen und Lagertechnik umgehen. In Bayern ist sie über die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) relevant.
Die Regel fordert unter anderem regelmäßige Sichtprüfungen und dokumentierte Prüfungen. Sie benennt Anforderungen an die Kennzeichnung von Regalen. Auch die maximale Beladung muss klar erkennbar sein.
Für Hochregallager bedeutet das: Betreiber müssen ein Prüfkonzept erstellen. Die Prüfintervalle richten sich nach Nutzung und Gefährdung. Die DGUV-Regeln für konkrete Lagertätigkeiten und Gefahrstofflagerung sind in der DGUV Regeln | Regelwerk | DGUV Publikationen zusammengefasst.
Die DGUV Regel 108-007 ergänzt die DIN EN 15512 um arbeitsschutzrechtliche Aspekte. Während die Norm die Konstruktion regelt, betrifft die DGUV-Regel den Betrieb.
Rechtsgrundlage der DGUV-Regeln ist das Sozialgesetzbuch VII. Die Zuständigkeit für die Prävention liegt in Deutschland bei den Berufsgenossenschaften. Die BGHW betreut den Handel und die Warenlogistik. Neben der DGUV Regel 108-007 gilt die DGUV Vorschrift 1 als Grundlage der Prävention.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht ergänzende Informationen. Auch der Bundesverband Logistik (BVL) greift das Thema regelmäßig auf. Für Betreiber in Bayern ist die BGHW der erste Ansprechpartner.
Brandschutzkonzepte für Hochregallager in Bayern
Ein Brandschutzkonzept für ein Hochregallager in Bayern muss mehrere Schutzziele erfüllen. Dazu gehören der Schutz von Menschenleben, Sachwerten und der Umwelt. Die Bayerische Bauordnung gibt den Rahmen vor.
Typische Bestandteile sind Brandabschnitte, Rauchabschnitte und Löschanlagen. Bei Hochregallagern mit großer Höhe sind Sprinkleranlagen oft unverzichtbar. Die Wirksamkeit muss im Konzept nachgewiesen werden.
Die Lagerung von brennbaren Stoffen, etwa Kunststoffen, erhöht die Brandlast. Das Konzept muss dann höhere Anforderungen erfüllen. Auch die Zugänglichkeit für die Feuerwehr ist zu regeln.
Ein Brandschutzkonzept ist kein statisches Dokument. Änderungen in der Nutzung oder im Lagergut erfordern eine Anpassung. Betreiber sollten es regelmäßig überprüfen lassen.
In Deutschland haben sich für Hochregallager mehrere Schutzmaßnahmen etabliert. Dazu zählen Sprinkleranlagen, Brandmeldeanlagen und Rauchabzüge. Die Auswahl richtet sich nach der Brandlast und der Gebäudehöhe. Bei automatisierten Hochregallagern sind zudem technische Schutzmaßnahmen an den Regalbediengeräten erforderlich.
Die Bayerische Bauordnung verweist auf die technischen Baubestimmungen. Diese werden in Bayern als Liste veröffentlicht. Betreiber sollten prüfen, welche Fassung aktuell gilt. Änderungen der Vorschriften erfordern eine erneute Bewertung.
Zusammenspiel von Normen und Recht nach DIN
Normen wie die DIN EN 15512 sind private technische Regeln. Sie werden erst durch Gesetze, Verordnungen oder Verträge verbindlich. In Bayern sind die Bayerische Bauordnung und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die zentralen Rechtsgrundlagen.
Die DIN EN 15512 kann als anerkannte Regel der Technik herangezogen werden. Bei Schadensfällen prüfen Gerichte, ob die Norm eingehalten wurde. Das Zusammenspiel von Normen und Recht erläutert die DIN-Webseite unter Normen und Recht.
Für Betreiber heißt das: Die Einhaltung der Norm entbindet nicht von der Pflicht, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Umgekehrt können strengere Landesvorschriften gelten. In Bayern ist das etwa bei Sonderbauten der Fall.
Die DGUV Regel 108-007 ist eine Unfallverhütungsvorschrift und damit verbindlich für Mitgliedsbetriebe. Sie konkretisiert die ArbStättV. Zusammen mit der DIN EN 15512 und der BayBO ergibt sich ein dreistufiges Regelwerk.
In Deutschland gilt zudem die VDI-Richtlinie 3564 für die Kommissionierung. Sie betrifft die Gestaltung von Kommissionierarbeitsplätzen. Für Hochregallager ist sie relevant, wenn manuelle Tätigkeiten anfallen. Auch das KfW-Förderprogramm Digitalisierung und Automatisierung kann die Umrüstung unterstützen.
Das Statistische Bundesamt erhebt Daten zum Binnenhandel in der Fachserie 8. Diese Daten helfen bei der Markteinschätzung. Für Betreiber in Bayern sind sie eine Planungsgrundlage. Sie ersetzen jedoch keine individuelle Standortanalyse.
Praktische Umsetzung: Beispiel eines Hochregallagers in Bayern
Ein Logistikunternehmen in Nürnberg plant ein neues Hochregallager mit 35 Metern Höhe. Das Lager soll 20.000 Palettenstellplätze bieten. Die Planung erfolgt in mehreren Schritten.
Zunächst wird die Bayerische Bauordnung geprüft. Wegen der Höhe gilt das Vorhaben als Sonderbau. Ein Brandschutzkonzept wird in Auftrag gegeben. Parallel wird die Regalstruktur nach DIN EN 15512 ausgelegt.
Die Tragwerksplanung berücksichtigt die maximale Beladung und Anpralllasten. Die Regale werden mit Kennzeichnungen für die zulässige Belastung versehen. Ein Prüfplan nach DGUV Regel 108-007 wird erstellt.
Das Brandschutzkonzept sieht eine Sprinkleranlage und Brandabschnitte vor. Die Feuerwehr erhält einen eigenen Zugang. Die Bauaufsichtsbehörde genehmigt das Konzept mit Auflagen.
Nach der Inbetriebnahme werden die Regale regelmäßig geprüft. Die Prüfungen werden dokumentiert. Bei Umbauten wird das Brandschutzkonzept angepasst.
Die folgende Tabelle fasst die Zuständigkeiten im Beispiel zusammen.
| Aufgabe | Verantwortlich | Grundlage |
|---|---|---|
| Brandschutzkonzept | Fachplaner | Bayerische Bauordnung |
| Regalstatik | Tragwerksplaner | DIN EN 15512 |
| Regalprüfung | Betreiber | DGUV Regel 108-007 |
| Genehmigung | Bauaufsichtsbehörde | BayBO und Baubestimmungen |
| Arbeitsschutz | Betreiber und BGHW | ArbStättV und DGUV Vorschrift 1 |
Ein technischer Überblick zu Hochregallagern und Regalsystemen findet sich unter Hochregallager, Wikipedia.
Häufige Fragen
Was regelt die DIN EN 15512? Die DIN EN 15512 legt Anforderungen an ortsfeste Regalsysteme aus Stahl fest. Sie betrifft die Tragfähigkeit, Stabilität und Gebrauchstauglichkeit.
Wann brauche ich in Bayern ein Brandschutzkonzept? Ein Brandschutzkonzept ist in Bayern unter anderem für Sonderbauten erforderlich. Hochregallager fallen aufgrund ihrer Höhe oft darunter. Die genauen Kriterien ergeben sich aus der Bayerischen Bauordnung.
Was fordert die DGUV Regel 108-007? Die DGUV Regel 108-007 fordert unter anderem regelmäßige Prüfungen von Lagereinrichtungen. Sie legt auch Anforderungen an Kennzeichnung und Beladung fest.
Gilt die DIN EN 15512 auch für bestehende Regale? Die Norm gilt für neue Regalsysteme. Bei bestehenden Anlagen sollte geprüft werden, ob sie den aktuellen Anforderungen entsprechen. Eine Nachrüstung kann notwendig sein.
Wer erstellt das Brandschutzkonzept? Ein Brandschutzkonzept wird von qualifizierten Fachplanern erstellt. In Bayern muss es von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden.
Was ist der Unterschied zwischen DIN EN 15512 und DGUV Regel 108-007? Die DIN EN 15512 regelt die Konstruktion ortsfester Regalsysteme. Die DGUV Regel 108-007 betrifft den betrieblichen Arbeitsschutz und die Prüfung.