Kommissionierung
Welche deutschen Regelungen gelten beim Arbeitskräftemangel in der Kommissionierung?
Arbeitskräftemangel Kommissionierung betrifft deutsche Lagerbetriebe: Ausbildung, Tarifverträge, Zeitarbeit und Betriebsabläufe im Überblick.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Arbeitskräftemangel in der Kommissionierung betrifft fast alle deutschen Lagerstandorte, besonders in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern.
- Ausbildung und Qualifizierung nach deutschem Recht entscheiden darüber, ob Betriebe offene Stellen überhaupt besetzen können.
- Tarifverträge und Zeitarbeit geben den rechtlichen Rahmen für Löhne, Überlassung und Einsatzdauer vor.
- Betriebsabläufe und Lagerprogramme müssen an dünner besetzte Schichten angepasst werden.
- Förderprogramme und Weiterbildung helfen, Personal zu halten und neu zu gewinnen.
Arbeitsmarktentwicklung in der Kommissionierung
Die Kommissionierung ist der personalintensivste Bereich eines Lagers. Jede Bestellung, die als Auftrag eingeht, muss jemand zusammenstellen. Fällt Personal aus, stockt die gesamte Kette bis zum Versand.
Der Arbeitsmarkt für diese Tätigkeiten ist in Deutschland seit Jahren angespannt. Besonders in Ballungsräumen konkurrieren Logistikbetriebe mit Produktion, Handel und Kurierdiensten um dieselben Bewerber. In Regionen wie Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen ist der Druck besonders hoch, aber auch in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen deutlich spürbar.
Der VDI beobachtet die Entwicklung von Qualifikation und Arbeitsmarkt seit Jahren und liefert dazu belastbare Daten. Der VDI-Ingenieurmonitor zum Arbeitsmarkt zeigt, wie sich Engpässe bei technischen Fachkräften entwickeln und wo Betriebe kaum noch Bewerber finden.
Für Lagerbetriebe bedeutet das: Wer heute Kommissionierpersonal sucht, findet selten fertig qualifizierte Kräfte. Die Lücke betrifft nicht nur Fachkräfte, sondern auch angelernte Mitarbeitende.
Das Statistische Bundesamt erfasst die Beschäftigungsentwicklung im Binnenhandel in der Fachserie 8. Die Zahlen zeigen, dass der Handel und damit auch die Lagerlogistik weiter Personal braucht, während die Zahl der Bewerber sinkt.
Warum die Lücke wächst
Drei Faktoren verstärken den Mangel. Erstens gehen erfahrene Kommissionierer in Rente. Zweitens steigen die Anforderungen durch Automatisierung und Scannertechnik. Drittens sind die Arbeitszeiten für viele Bewerber unattraktiv.
Hinzu kommt der Standortwettbewerb. Ein Lager in Hamburg oder München zahlt höhere Löhne als ein Betrieb im ländlichen Sachsen, muss aber auch höhere Lebenshaltungskosten ausgleichen. Regionale Unterschiede verschärfen die Lage.
Ausbildung und Qualifizierung nach deutschem Recht
Die Ausbildung in der Lagerlogistik folgt festen Regeln. Der Beruf Fachkraft für Lagerlogistik ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Ausbildungsordnung legt Inhalte, Dauer und Prüfungen fest.
Betriebe, die ausbilden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören eine geeignete Ausbilderin oder ein geeigneter Ausbilder und ein Ausbildungsplan, der die betrieblichen Abläufe abbildet.
Für die Kommissionierung relevante Kenntnisse sind unter anderem Lagertechnik, Warenannahme, Kommissionierverfahren und Arbeitssicherheit. Die VDI-Richtlinie 3564 beschreibt Kommissioniersysteme und ihre Planung. Wer sie kennt, kann Auszubildende praxisnah anleiten.
Neben der dualen Ausbildung gibt es die Option der Umschulung. Menschen aus anderen Berufen können über eine Umschulung zur Fachkraft für Lagerlogistik qualifiziert werden. Das dauert in der Regel zwei Jahre und endet mit einer Prüfung vor der zuständigen Kammer.
Rechtliche Pflichten im Ausbildungsbetrieb
Ausbildende Betriebe müssen Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz einsetzen. Das betrifft Arbeitszeiten, Pausen und Nachtarbeit. In der Kommissionierung mit Früh- und Spätschichten ist das oft eine organisatorische Herausforderung.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt Anforderungen an Arbeitsplätze, etwa Beleuchtung, Verkehrswege und Raumtemperatur. Für Kommissionierplätze in Kühlhäusern oder bei Hitze gelten zusätzliche Vorgaben.
Die DGUV Vorschrift 1 und die DGUV Regel 108-007 (Lagereinrichtungen und -geräte) der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) konkretisieren den Arbeitsschutz im Lager. Auszubildende sind vor gefährlichen Tätigkeiten besonders zu schützen.
Tarifverträge und Zeitarbeit in der Kommissionierung
Tarifverträge bestimmen in vielen Lagerbetrieben Lohn, Arbeitszeit und Zuschläge. Zuständig ist je nach Branche und Region eine unterschiedliche Gewerkschaft und ein Arbeitgeberverband.
Für den Groß- und Außenhandel sowie für Speditionen existieren eigene Tarifwerke. In der Logistik gilt häufig der Tarifvertrag für die Speditions-, Transport- und Logistikbranche. Wo kein Tarifvertrag gilt, legt der Arbeitsvertrag die Bedingungen fest, mindestens aber der gesetzliche Mindestlohn.
Tarifverträge regeln auch Nachtarbeitszuschläge. In der Kommissionierung ist Nachtarbeit verbreitet, weil viele Lager im Zweischichtbetrieb oder durchlaufend arbeiten. Zuschläge machen diese Arbeit teurer, aber auch attraktiver für Bewerber.
Zeitarbeit als Brücke
Zeitarbeit, rechtlich Arbeitnehmerüberlassung, ist in der Kommissionierung weit verbreitet. Sie unterliegt dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Danach gilt: Überlassung ist grundsätzlich erlaubnispflichtig, die Überlassungsdauer ist begrenzt, und für Leiharbeitnehmer gilt Equal Pay nach neun Monaten, sofern kein Tarifvertrag abweicht.
Betriebsrat und Arbeitgeber müssen bei Zeitarbeit die Mitbestimmungsrechte beachten. Der Betriebsrat hat bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
Zeitarbeit löst keinen dauerhaften Personalmangel. Sie überbrückt Auftragsspitzen, ersetzt aber keine Ausbildung. Betriebe, die nur auf Leiharbeit setzen, verlieren Know-how und binden keine Mitarbeitenden.
| Instrument | Rechtlicher Rahmen | Wirkung auf den Mangel |
|---|---|---|
| Eigene Ausbildung | Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsordnung | Langfristige Bindung, hohe Anfangskosten |
| Umschulung | Sozialgesetzbuch, Kammerprüfung | Neue Zielgruppen, zwei Jahre Dauer |
| Zeitarbeit | Arbeitnehmerüberlassungsgesetz | Schnelle Verfügbarkeit, begrenzte Dauer |
| Tarifbindung | Tarifvertragsgesetz | Attraktivere Löhne, höhere Kosten |
Folgen für Betriebsabläufe und Lagerprogramme
Personalmangel verändert die Betriebsabläufe messbar. Wenn weniger Kommissionierer anwesend sind, sinkt der Durchsatz pro Schicht. Aufträge müssen priorisiert oder verschoben werden.
Viele Betriebe reagieren mit angepassten Lagerprogrammen. Sie verlagern Personal in Stoßzeiten, streichen Randschichten oder führen Samstagsarbeit ein. Das kollidiert mit Arbeitszeitgesetzen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Kommissionierqualität leidet ebenfalls. Neue, kurzfristig eingesetzte Kräfte verursachen mehr Fehlkommissionierungen. Jede Fehlkommissionierung kostet Retouren, Nachlieferungen und Kundenzufriedenheit.
Automatisierung ist eine Antwort, aber keine schnelle. Fördermittel wie das KfW-Förderprogramm Digitalisierung und Automatisierung unterstützen Investitionen. Bis Anlagen laufen, vergehen jedoch Monate.
Belastung für die verbleibenden Kräfte
Wenn Stellen unbesetzt bleiben, steigt die Last für die verbleibenden Mitarbeitenden. Überstunden und Verdichtung der Arbeit erhöhen das Risiko von Fehlern und Krankheit. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weist auf die Gefahr psychischer Belastung hin.
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), Fachverband Fördertechnik, und die Bundesvereinigung Logistik (BVL) diskutieren diese Entwicklung seit Jahren. Beide sehen Personal als Engpassfaktor für die Logistik.
Maßnahmen gegen den Arbeitskräftemangel
Betriebe können den Mangel nicht allein lösen, aber abmildern. Entscheidend ist ein Bündel aus Ausbildung, Weiterbildung, Arbeitsbedingungen und gezielter Ansprache.
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Arbeitgeber bei der Gewinnung von Arbeitskräften. Sie vermittelt Bewerber, berät zu Fördermöglichkeiten und bietet Arbeitgeberleistungen an.
Folgende Schritte haben sich in der Praxis bewährt:
- Personalbedarf je Schicht und Kommissionierzone für die nächsten zwölf Monate berechnen.
- Ausbildungsplätze für Fachkraft für Lagerlogistik ausschreiben und mit Schulen kooperieren.
- Bestehende Mitarbeitende für Stapler, Scanner und Leittechnik weiterbilden.
- Arbeitszeiten flexibilisieren, etwa durch Schichtmodelle mit planbaren freien Tagen.
- Zeitarbeit nur für Spitzen einsetzen und gleichzeitig eigene Kräfte aufbauen.
- Löhne und Zuschläge an Tarifniveau prüfen, um im regionalen Wettbewerb zu bestehen.
- Bedarfsplanung für alle Kommissionierbereiche liegt vor
- Ausbildungsplätze sind ausgeschrieben und besetzt
- Weiterbildungsplan für Bestandspersonal ist beschlossen
- Schichtmodell ist mit dem Betriebsrat abgestimmt
- Tarifbindung und Lohnniveau sind geprüft
- Einsatz von Zeitarbeit ist rechtlich und zeitlich begrenzt
Praxisbeispiel aus einem Lagerbetrieb
Ein Logistikbetrieb in Niedersachsen mit 120 Beschäftigten verlor innerhalb eines Jahres zwölf Kommissionierer durch Renteneintritt und Wechsel. Der Durchsatz sank um etwa ein Fünftel.
Der Betrieb führte drei Maßnahmen ein: Er bildet seitdem jährlich vier Fachkräfte für Lagerlogistik aus, qualifizierte sechs Bestandskräfte für Stapler und Leittechnik weiter und vereinbarte mit dem Betriebsrat ein Schichtmodell mit festen freien Tagen. Zeitarbeit wurde auf zwei Monate im Jahr begrenzt.
Nach zwei Jahren waren alle Stellen besetzt. Die Fehlkommissionierquote sank, die Überstunden gingen zurück. Entscheidend war die Kombination aus Ausbildung und besseren Arbeitsbedingungen, nicht eine einzelne Maßnahme.
Förderung von Weiterbildung und Arbeitskräftegewinnung
Weiterbildung ist der Hebel, der am schnellsten wirkt. Bestehende Mitarbeitende können neue Aufgaben übernehmen, etwa Steuerung von Kommissionierrobotern oder Lagerverwaltung.
Die Bundesagentur für Arbeit fördert Weiterbildung von Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen. Unternehmen erhalten Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt, wenn die Weiterbildung betrieblich notwendig ist und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig ist die Abstimmung mit dem Betriebsrat. Weiterbildung ist mitbestimmungspflichtig, wenn sie die Qualifikation und damit die Einsatzmöglichkeiten der Beschäftigten betrifft.
Arbeitskräftegewinnung über Zielgruppen
Betriebe, die nur auf klassische Bewerbungen setzen, verlieren Reichweite. Erfolgreiche Ansätze richten sich an Quereinsteiger, Menschen mit Migrationshintergrund, Teilzeitkräfte und ältere Beschäftigte.
Für Quereinsteiger sind kurze Anlernprogramme sinnvoll. Sie dauern wenige Wochen und vermitteln Scannerbedienung, Kommissionierverfahren nach VDI-Richtlinie 3564 und Arbeitssicherheit nach DGUV Regel 108-007.
Für ältere Beschäftigte lohnt sich die Anpassung von Arbeitsplätzen. Ergonomische Kommissionierplätze und geeignete Lagereinrichtungen nach DIN EN 15512 reduzieren körperliche Belastung und verlängern die Beschäftigungsdauer.
Auch die Sprache ist ein Faktor. Mehrsprachige Arbeitsanweisungen und Schulungen erhöhen die Sicherheit und senken Fehlerquoten.
Regionale Unterschiede nutzen
In Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit sind Bewerber leichter zu finden. Betriebe in Sachsen oder Teilen Nordrhein-Westfalens haben andere Ausgangsbedingungen als solche in München oder Hamburg.
Wer Standorte plant, sollte die regionale Arbeitsmarktlage prüfen. Daten zu Qualifikation und Arbeitsmarkt liefert der VDI zu Qualifikation und Arbeitsmarkt ebenso wie die Bundesagentur für Arbeit.
Häufige Fragen
Welche Gesetze regeln die Zeitarbeit in der Kommissionierung?
Zentral ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Es regelt Erlaubnispflicht, Überlassungsdauer und Equal Pay. Hinzu kommen Betriebsverfassungsgesetz und Tarifverträge.
Muss ein Betriebsrat bei Zeitarbeit beteiligt werden?
Ja. Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern. Auch der Einsatz selbst ist mitbestimmt.
Wie lange dauert die Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik?
Die duale Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Sie findet im Betrieb und in der Berufsschule statt und endet mit einer Prüfung vor der zuständigen Kammer.
Welche Förderung gibt es für Weiterbildung von Kommissionierpersonal?
Die Bundesagentur für Arbeit fördert Weiterbildung von Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu gehören Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt.
Warum reicht Zeitarbeit gegen den Arbeitskräftemangel nicht aus?
Zeitarbeit überbrückt Auftragsspitzen, bindet aber kein Know-how im Betrieb. Ohne eigene Ausbildung und gute Arbeitsbedingungen bleibt der Mangel dauerhaft.
Welche Normen gelten für Kommissionierplätze?
Relevant sind die Arbeitsstättenverordnung, DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 108-007, DIN EN 15512 für Regalsysteme und die VDI-Richtlinie 3564 für Kommissioniersysteme.