Lagerplanung

Teil von Regalsysteme auswählen für Bauarten, Lasten und Normen

Regalsysteme prüfen mit Checkliste für Sicherheit und Erweiterung

Regalsysteme Checkliste: Prüfung nach DIN EN 15635, Traglastschilder, Fachlasten in Kilogramm, Anfahrschutz, Dokumentation und Freigabe von Erweiterungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Regale mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person prüfen, bei starker Beanspruchung häufiger.
  • Verantwortlichen für Lagereinrichtungen schriftlich benennen und Prüfprotokolle ablegen.
  • Traglastschilder je Feld mit Fachlast in Kilogramm, Lasten je Ebene und Gesamtlast lesbar halten.
  • Rote Schäden sofort sperren und entladen, mittlere Schäden nur mit reduzierter Last weiter nutzen.
  • Erweiterungen erst nach Herstellerfreigabe, Bodennachweis und aktualisierter Gefährdungsbeurteilung starten.

Prüfpflichten und Prüftakt

DIN EN 15635 regelt Anwendung und Wartung ortsfester Regalsysteme aus Stahl. Der Betreiber benennt danach einen Verantwortlichen für Lagereinrichtungen. Diese Person plant die Prüfungen, bewertet Schäden und entscheidet über Sperrungen.

Die Prüfung führt eine befähigte Person durch, die Regalbau, Lastannahmen und Schadensbewertung beurteilen kann. Als Regelturnus gilt ein Jahr. Bei dichtem Staplerverkehr, Mehrschichtbetrieb und engen Gassen verkürzen Sie den Abstand. DGUV Regel 108-007 ergänzt die Anforderungen an Lagereinrichtungen und -geräte und verlangt eine betriebliche Regelung für Prüfung und Instandhaltung.

Wer keine befähigte Person im Haus hat, beauftragt ein Prüfunternehmen. Legen Sie Prüfumfang und Bewertungsmaßstab vorher fest.

Bauen Sie Regale um oder ändern Sie die Nutzung, gehört die Gefährdungsbeurteilung dazu. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zeigt im Regelwerk zur Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111, wie Gefährdungen systematisch erfasst und Maßnahmen fortgeschrieben werden.

Checkliste für den Rundgang

Arbeiten Sie Feld für Feld und halten Sie jedes Ergebnis schriftlich fest.

  1. Pfosten, Streben, Traversen und Schraubverbindungen auf Risse, Verformungen, Rost und lose Verbindungen prüfen.
  2. Anfahrschutz an Pfosten in Verkehrswegen kontrollieren, beschädigte Schutzbügel sofort austauschen lassen.
  3. Traglastschilder je Feld auf Lesbarkeit und Richtigkeit prüfen, fehlende Schilder nachbestellen.
  4. Verankerung, Dübel und Bodenbelag sichtprüfen, besonders nach einem Staplerkontakt.
  5. Fahrwege und Gassen kontrollieren, keine Ware neben oder vor den Regalen abstellen.

Fachlasten in Kilogramm richtig lesen

Jedes Feld braucht ein gut sichtbares Traglastschild. Es nennt die Fachlast in Kilogramm, die zulässige Last je Ebene und die Gesamtlast je Feld. Ergänzend sollten Regalhöhe und Ebenenzahl klar erkennbar sein.

Beispielrechnung: Eine Europalette mit 480 Kilogramm Ware wiegt samt Palette etwa 505 Kilogramm. Zwei Paletten je Ebene ergeben 1.010 Kilogramm. Ist auf dem Schild eine Fachlast von 1.000 Kilogramm vermerkt, wäre das Feld überladen, obwohl jede Palette für sich passend wirkt.

Punktlasten sind ein häufiger Fehler. Schwere Einzelteile mit kleinen Auflageflächen belasten Traversen anders als palettierte Ware. Solche Fälle klären Sie vor der Einlagerung mit dem Hersteller.

Schäden, Sperrung und Anfahrschutz

DIN EN 15635 unterscheidet drei Schadensstufen. Bei roten Schäden, etwa einem gebrochenen oder stark verformten Pfosten, wird das Feld sofort entladen und gesperrt. Mittlere Schäden erlauben eine Weiternutzung mit reduzierter Last und festem Reparaturtermin. Geringe Schäden werden dokumentiert und bei der nächsten Instandhaltung behoben.

Typisch ist der Streifschaden am Pfostenfuß. Ohne Anfahrschutz wird aus einer kleinen Beule schnell ein Knick, der die Tragfähigkeit des Feldes senkt. Nach Schichten mit hohem Verkehrsaufkommen lohnt der kurze Blick auf alle Pfosten in Fahrwegen.

Dokumentation und Erweiterungsfreigabe

Protokollieren Sie jede Prüfung mit Datum, Prüfperson, geprüften Feldern, Feststellungen und Fristen. Diese Unterlagen belegen bis zur Außerbetriebnahme den Zustand der Anlage. Verknüpfen Sie sie mit der Inventur, gilt die Pflicht zur körperlichen Bestandsaufnahme nach § 240 HGB.

Eine Erweiterung geben Sie erst frei, wenn der Hersteller sie bestätigt. Klären Sie Baureihe, Rastermaß, neue Fachlasten, Bodenpressung und Verankerung. Mischen Sie keine Baureihen ohne schriftliche Freigabe.

Zusätzliche Ebenen verändern Anfahrtswege, Höhen und Brandschutz. Plan, Schilder und Gefährdungsbeurteilung brauchen deshalb ein Update vor der ersten Einlagerung. Im Regalplan sollte stehen, welche Felder gesperrt sind und wo nur reduzierte Last erlaubt ist.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Regalsysteme geprüft werden?

Mindestens einmal im Jahr durch eine befähigte Person. Bei starker Beanspruchung verkürzen Sie den Turnus und ergänzen Sichtkontrollen durch das Lagerpersonal.

Wer darf Regalprüfungen durchführen?

Eine befähigte Person mit Kenntnissen zu Regalbau, Lastannahmen und Schadensbewertung. Der Verantwortliche für Lagereinrichtungen steuert den Prozess, prüft aber nicht zwingend selbst.

Was tun bei einem Schaden der roten Stufe?

Feld sofort entladen und sperren, Zugang absichern und Reparatur oder Austausch veranlassen. Erst nach Freigabe wieder einlagern.

Welche Angaben gehören auf das Traglastschild?

Fachlast in Kilogramm je Feld, zulässige Last je Ebene, Gesamtlast sowie die vorgesehenen Lastaufnahmemittel. Das Schild muss lesbar und verständlich beschriftet sein.

Wann ist eine Erweiterung freigegeben?

Wenn der Hersteller sie schriftlich bestätigt, Boden und Verankerung geprüft sind und die Gefährdungsbeurteilung angepasst wurde. Für zugehörige Buchführungs- und Inventurunterlagen gelten die Aufbewahrungsfristen des § 257 HGB.

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