Lagerplanung
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Regalsysteme: Welche Normen und Prüfungen gelten in Deutschland?
Regalsysteme Normen: DIN EN 15512, DIN EN 15635, BetrSichV und DGUV Regel 108-007, Prüfintervalle, Sichtprüfung, Dokumentation und Aufsichtsbehörden der Länder.
Das Wichtigste auf einen Blick
- DIN EN 15512 regelt die statische Berechnung, DIN EN 15635 Anwendung und Wartung ortsfester Regale.
- Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt Gefährdungsbeurteilung, Prüffristen und dokumentierte Prüfergebnisse.
- DGUV Regel 108-007 trennt Sichtprüfung durch geschultes Personal und jährliche Prüfung durch Sachkundige.
- Zuständig sind die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Unfallversicherungsträger.
- Prüfprotokolle und Bestandsaufzeichnungen gehören in die Unterlagen, Aufbewahrungsfristen regelt das Handelsgesetzbuch.
Zwei Normen tragen jede Regalanlage
Für ortsfeste Regalsysteme aus Stahl gelten in Deutschland zwei Normen. Die DIN EN 15512 beschreibt die Grundsätze der statischen Berechnung verstellbarer Palettenregale. Sie legt Lastannahmen, Sicherheitsbeiwerte und Nachweise fest, die der Planer für die Standsicherheit führen muss. Ohne einen Standsicherheitsnachweis lässt sich eine Anlage gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherern kaum belegen.
Die DIN EN 15635 regelt Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen. Sie bewertet Schäden an Bauteilen nach Schweregraden und ordnet jeder Stufe eine Maßnahme zu. Stark beschädigte Bauteile sind unverzüglich zu sperren oder auszutauschen. Die Norm verlangt außerdem ein dokumentiertes Schadensmanagement mit benannten Verantwortlichen.
Ergänzend nennt die DIN EN 15620 Grenzwerte für Toleranzen, Verformungen und Freiräume. Sie wird wichtig, wenn Regale an Gebäudestützen, Sprinklerleitungen oder Fördertechnik angrenzen.
Betriebssicherheitsverordnung: Gefährdungsbeurteilung und Prüffristen
Die Betriebssicherheitsverordnung ist die zentrale Rechtsgrundlage für den Betrieb von Regalen. Regale gelten als Arbeitsmittel, deshalb muss der Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, daraus Prüffristen ableiten und die Ergebnisse umsetzen. Wie eine solche Beurteilung aufgebaut wird, beschreibt die TRBS 1111 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Die Prüffristen ergeben sich aus Bauart, Belastung und Schadenshistorie. Ein Regalfeld im ruhigen Handlager verträgt längere Abstände als eine Anlage mit schwerem Staplerverkehr. Wer keine Fristen festlegt, kann die Erfüllung der Prüfpflicht nicht belegen. Zuständig für die Festlegung bleibt der Betreiber, nicht der Regalhersteller.
Prüfen darf nicht jeder. Die Verordnung verlangt für viele Arbeitsmittel eine befähigte Person, in der Lagerpraxis ist das der Sachkundige für Regalanlagen. Er muss Bauart, typische Schadensbilder und die einschlägigen Normen kennen.
Prüfintervalle, Sichtprüfung und Sachkundigenprüfung
Die DGUV Regel 108-007 zu Lagereinrichtungen und -geräten konkretisiert die betriebliche Praxis. Sie trennt die Sichtprüfung durch geschultes Lagerpersonal von der Prüfung durch einen Sachkundigen. Die Sichtprüfung findet in kurzen Abständen statt, die Sachkundigenprüfung mindestens einmal jährlich. Nach einem Anfahrschaden ist eine außerordentliche Prüfung fällig, bevor das Feld wieder belegt wird.
| Prüfart | Durchführung | Rhythmus |
|---|---|---|
| Sichtprüfung | geschultes Lagerpersonal | kurze Abstände, häufig wöchentlich |
| Sachkundigenprüfung | Sachkundiger für Regalanlagen | mindestens einmal jährlich |
| Außerordentliche Prüfung | Sachkundiger | nach Anfahrschaden, Umbau oder Brand |
Umbauten sind Sonderfälle. Nach dem Versetzen von Traversen oder dem Einbau zusätzlicher Ebenen prüft der Sachkundige die Anlage erneut, bevor sie wieder voll belastet wird.
Dokumentation: Prüfprotokolle und kaufmännische Aufzeichnungen
Jede Prüfung gehört in eine Aufzeichnung: Datum, Prüfer, Ergebnis, festgestellte Mängel, eingeleitete Maßnahmen und Freigabe. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass diese Nachweise aufbewahrt und der Aufsicht auf Verlangen vorgelegt werden. Prüfprotokolle, Plaketten am Regal und Sperrvermerke für beschädigte Bauteile sollten zusammenpassen.
Davon zu trennen ist die kaufmännische Seite. Welche Anforderungen an Führung und Aufbewahrung gelten, beschreibt die Regelung zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung nach § 239 HGB. Für die jährliche Bestandsaufnahme gilt § 240 HGB. Wer Prüfprotokolle und Inventurunterlagen getrennt ablegt, verliert bei einer Betriebsprüfung oder einem Unfall weniger Zeit.
Aufsicht durch Behörden der Länder
Kontrolliert wird zum einen durch die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder, umgangssprachlich Gewerbeaufsicht. Die Zuständigkeit ist je Land unterschiedlich geregelt. In Bayern prüfen die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen, in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen, in Baden-Württemberg die Regierungspräsidien.
Daneben überwacht der Unfallversicherungsträger, für Lagerbetriebe überwiegend die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik. Nach einem Unfall prüfen beide Stellen, ob Gefährdungsbeurteilung, Prüffristen und Prüfaufzeichnungen vorliegen. Fehlende Nachweise können die Haftungsprüfung und die Regulierung von Ansprüchen erschweren.
Zusätzlich greifen die Länder über das Arbeitsschutzgesetz durch: Beanstandungen können Auflagen und Bußgelder nach sich ziehen. Die Berufsgenossenschaft berät vor allem, kann aber ebenfalls Anordnungen treffen.
Häufige Fragen
In welchen Abständen müssen Regale geprüft werden?
Die Sichtprüfung erfolgt in kurzen Abständen durch geschultes Personal, die Prüfung durch einen Sachkundigen mindestens einmal jährlich. Die genauen Fristen legt der Betreiber in der Gefährdungsbeurteilung fest, zusätzlich nach jedem Anfahrschaden.
Wer darf Regale prüfen?
Die Sachkundigenprüfung setzt Kenntnisse der Regaltechnik, der Normen und der Gefährdungsbeurteilung voraus, damit Schäden bewertet werden können. Die Sichtprüfung übernimmt eingewiesenes Lagerpersonal.
Ist die DGUV Regel 108-007 verbindlich?
DGUV Regeln sind autonomes Recht der Unfallversicherungsträger und für Mitgliedsbetriebe verbindlich. Sie ergänzen die staatlichen Vorgaben aus Betriebssicherheitsverordnung und Normen, ersetzen sie aber nicht.
Welche Behörde kontrolliert Regalanlagen?
Zuständig sind die staatlichen Arbeitsschutzbehörden des jeweiligen Landes und der Unfallversicherungsträger. Beide verlangen die Gefährdungsbeurteilung sowie Protokolle der Sicht- und Sachkundigenprüfungen.
Wie lange müssen Prüfprotokolle und Lagerunterlagen aufbewahrt werden?
Prüfprotokolle für Regale gehören für die Dauer der Nutzung in die Unterlagen. Für kaufmännische Aufzeichnungen gelten die Aufbewahrungsfristen nach § 257 HGB, Handelsbücher und Inventare zum Beispiel zehn Jahre.